Baustellenkoordination

Das „Bauarbeitenkoordinationsgesetz – Bau KG“ gilt für alle Baustellen, auf denen Arbeitnehmer/-innen beschäftigt werden und regelt als Arbeitnehmerschutzvorschrift die Bauherrnpflichten zur Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes.

Gerne übernehmen wir für Sie folgende Leistungen: