Energieausweise

Seit 1. Jänner 2009 müssen alle Gebäudebesitzer bei Bestandwechsel (Verkauf, Vermietung, etc.) einen Energieausweis vorlegen.

Der Energieausweis eines Gebäudes stellt den rechnerischen Energiebedarf objektiv dar.

Dadurch wird der nutzerunabhängige Energiebedarf eines Gebäudes mit anderen Gebäuden, ähnlich dem Spritverbrauch beim Kraftfahrzeug, vergleichbar gemacht.

Im Allgemeinen wird durch diesen Energieausweis beim Gebäude der jährliche Energiebedarf für 1 m² Bruttogeschossfläche errechnet.

Er ermöglicht dem Verbraucher eine Beurteilung der Energieeffizienz des Gebäudes und enthält darüber hinaus Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen.

In Österreich ist die Verwendung des Energieausweises besonders weit fortgeschritten, da viele Landesregierungen die Wohnbauförderung in Abhängigkeit der Energiekennzahl vergeben.

Er beinhaltet Informationen wie zum Beispiel den Energiebedarf, die Wärmeverluste durch die einzelnen Bauteile und durch die Lüftung, die Energiegewinne von der Sonne sowie die Heizlast Ihres Gebäudes. Bei einem späteren Umbau oder einer späteren Sanierung des Hauses sind diese Angaben für die Berechnung verschiedenster Maßnahmen sehr wertvoll.

Weitere Informationen auf www.land-oberoesterreich.gv.at.