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Baustellenkoordination
Steht mein Gebäude auch sicher? Wir prüfen die Statik für Sie!

Baustellenkoordination

Das „Bauarbeitenkoordinationsgesetz – Bau KG“ gilt für alle Baustellen, auf denen Arbeitnehmer/-innen beschäftigt werden und regelt als Arbeitnehmerschutzvorschrift die Bauherrnpflichten zur Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes.

Gerne übernehmen wir für Sie folgende Leistungen:

  • Planungskoordination gemäß §4 BauKG
  • Baustellenkoordination gemäß §5 BauKG
  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes gemäß §7 BauKG
  • Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten gemäß §8 BauKG
  • Projektleitung gemäß §9 BauKG
Baukoordination