Baustellenkoordination
Das „Bauarbeitenkoordinationsgesetz – Bau KG“ gilt für alle Baustellen, auf denen Arbeitnehmer/-innen beschäftigt werden und regelt als Arbeitnehmerschutzvorschrift die Bauherrnpflichten zur Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes.
Gerne übernehmen wir für Sie folgende Leistungen:
- Planungskoordination gemäß §4 BauKG
- Baustellenkoordination gemäß §5 BauKG
- Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes gemäß §7 BauKG
- Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten gemäß §8 BauKG
- Projektleitung gemäß §9 BauKG