Denkmalgeschützte Gebäude und Bauteile
Sind Sanierungs-und Wiederherstellungsmaßnahmen an einem denkmalgeschützten Gebäude oder Bauteil infolge eines Schadenereignisses oder aufgrund der sanierungsbedürftigen Bausubstanz erforderlich, so sind Maßnahmen entsprechend den Standards der Baudenkmalpflege einzuhalten, die durch das Bundesdenkmalamt vorgegeben werden.
Die Zerstörung sowie auch jede Veränderung eines denkmalgeschützten Objekts, die den Bestand, die überlieferte Erscheinung oder auch die künstlerische Wirkung beeinflussen oder verändern könnte, muss mit dem Bundesdenkmalamt abgestimmt werden und bedarf einer Bewilligung.
Bei der Bearbeitung von Schäden und den damit verbundenen Wiederinstandsetzungsarbeiten an einem denkmalgeschützten Gebäude oder Bauteil werden unsererseits die Vorgaben des Bundesdenkmalamtes erhoben, mit dem Bundesdenkmalamt abgestimmt und entsprechend den gewünschten Kriterien des Denkmalschutzes abgewickelt.